Liebe Eltern,
wir bieten U3 Plätze für 31 Wochenstunden oder 36 Wochenstunden an.
Wenn Sie einen 31 Stunden Platz wählen, müssen Sie dem Jugendamt der Stadt Bonn keinen Arbeitsnachweis vorlegen.
Die Stadt Bonn benötigt einen Arbeitsnachweis des Arbeitgebers beider Erziehungsberechtigter, wenn:
- das Kind unter einem Jahr alt ist.
- der Betreuungsumfang 36 und mehr Wochenstunden beträgt.
Erziehungsurlaub gilt hier nicht.
Bei Selbständigen muss individuell beim Jugendamt erfragt werden, welcher Nachweis erbracht werden muss.
Wieviel Betreuungszeit vom Jugendamt bewilligt wird, hängt wiederum davon ab,
wieviele Wochenstunden beide Erziehungsberechtigte arbeiten und
wie groß die Distanz zum Arbeitsort ist.
Deshalb ist es ratsam sich VORHER mit dem Jugendamt der Stadt Bonn
in Verbindung zu setzen,
um die Bedingungen für eine Betreuung zu klären.
Nähere Informationen des Jugendamtes unter:
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kind_jugend_familie/angebote_hilfen/tagespflegestellen/index.html
Ebenfalls muss VOR Beginn der Betreuung das Netzwerk für Kinderbetreuung in Familien
kontaktiert werden,
damit die Daten des Kindes in die Datenbank des Netzwerkes
aufgenommen werden können.
Nähere Informationen des Netzwerkes für Kinderbetreuung in Familien unter:
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kind_jugend_familie/angebote_hilfen/tagespflegestellen/01800/index.html